Versand und Zahlungsbedingungen
Die Grundlage einer dauernden und bleibenden Geschäftsbeziehung sind nicht Liefer- und Zahlungsbedingungen , sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Liefergeschäfte mit unseren Kunden in unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen einige Punkte zu regeln.
Das Wichtigste:
1. Tag der Rechnungsstellung ist der Versandtag, unbestätigte Valutavorgaben bei Auftragserteilung können wir nicht akzeptieren.
2. Der Mindestbestellwert beträgt EUR 50,- netto.
3. Bei einem Warenbestellwert über EUR 300,- netto (innerhalb DE) werden die Versandkosten von JOJO e.K. übernommen, darunter liegt der vom Kunden zu tragende Versandkosten-und Verpackungskostenanteil bei EUR 7,95. Für Kunden aus Österreich: Bei einem Warenbestellwert über EUR 595,- netto (innerhalb AT) werden die Versandkosten von JOJO e.K. übernommen, darunter liegt der vom Kunden zu tragende Versandkosten-und Verpackungskostenanteil bei EUR 9,95.
Versandkosten ins Ausland entsprechen den tatsächlichen Kosten und können bei uns erfragt werden.
Nachlieferungen sind i.d.R. versandkostenfrei
Details, Kleingedrucktes, etc:
Teillieferungen
1. Wir sind zur Teillieferung berechtigt, sofern uns der Kunde nicht bei Vertragsschluss ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass er an Teillieferungen kein Interesse hat.
2. Jede Teillieferung wird von uns gesondert berechnet und ist vom Kunden entsprechend unseren Bedingungen zu bezahlen, wobei wir für Nachlieferungen keinen Versand- oder Verpackungskostenanteil berechnen.
Lieferzeit und Leistungsort
1. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die von uns genannten Lieferzeiten nur annähernd. Sie werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum des Auftragseingangs im Vertrieb, jedoch nicht bevor alle vom Kunden zu beschaffenden Leistungsvoraussetzungen vorliegen ( Vollständige Geschäftsbezeichnung mit Inhaber(n), Anschrift, Telefon, Fax und EMAIL ), insbesondere nicht vor Eingang von Zahlungen, welche vereinbarungsgemäß vor Auslieferung fällig sind. Sind diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so wird die Lieferzeit mindestens entsprechend der eingetretenen Verzögerungen verlängert.
2. Die Lieferfrist verlängert sich - auch während eines Lieferverzuges - angemessen bei nicht von uns zu vertretenden Störungen des Geschäftsbetriebs, insbesondere bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen wie Streik und Aussperrung, ebenso in Fällen höherer Gewalt, bei Betriebsstörungen, gleichgültig auf welchen Ursachen diese beruhen, behördlichen Eingriffen, Energie- und Rohstoffmangel, ferner bei von uns nicht zu vertretenden Verzögerungen in der Anlieferung von Energie-, Roh- sowie sonstigen Herstellungsstoffen und Halbfabrikaten, unabhängig davon, ob diese Umstände im eigenen Werk oder bei Unterlieferanten eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt.
3. Überschreiten wir die Lieferfrist aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so geraten wir in Lieferverzug, wenn uns der Kunde nach Ablauf der Lieferfrist schriftlich mit einer Frist von mindestens drei Wochen zur Lieferung auffordert und wir diese Frist verstreichen lassen.
4. Setzt uns der Kunde, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung, welche mindestens vier Wochen betragen muss, so ist er nach fruchtlosem Fristablauf, wenn dies von uns zu vertreten ist, berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Die Fristsetzung ist unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 323 Abs. 2 BGB entbehrlich.
5. Falls Störungen der in Absatz 2 beschriebenen Art nicht nur von vorübergehender Natur sind, sondern unsere Leistung auf Dauer unmöglich machen, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines solchen Rücktritts bestehen nicht.
VI. Rücktrittsvorbehalt für den Fall, dass sich nach Abschluss des Vertrages die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtern und dadurch unser Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder die uns obliegende Leistung zu verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit geleistet wird.
Zahlungskontitionen
1. Bei Neukunden
1.1) aus Deutschland gilt folgendes: BEZ 3% oder Vorkasse 3% nach der 3. Rechung ist die Zahlungsart auf Rechnung möglich.
1.2) aus Österreich gilt folgendes: Vorkasse 3% nach der 3. Rechnung ist die Zahlungsart auf Rechnung möglich.
1.3) andere Länder: Kontitionen werden vereinbart - hierzu bitte Kontakt aufnehmen.
2. Bei Bestandskunden gelten die vereinbarten Kontitionen.